Postvorschuß vor 1825

  • Der beiliegende Brief vom 22. Januar 1812 ging von Wollin (handschriftlich de Wollin) nach Pollnow. an das königlich wollöbliche Stadtgericht in Pollnow. Vielleicht kann mir jemand bei den Taxen etwas helfen. Links unten ein Vermerk betreffend einem Eingang von 14 Kreuzer? Dieser bezieht sich auf den Briefinhalt. Der Betrag ist im Brief ebenfalls erwähnt. Hat also mit der Taxierung nichts zu tun.
    Bin gespannt. Im Voraus besten Dank Massimo

  • Hallo Massimo

    Unten links steht 14 Groschen 6 Pfennige ???? ???? Königl. Postamt hierauf bezahlt - was der Declaration eines Postvorschußes entspricht.
    Hierfür war ein ProCura von 2 Groschen insgesamt zu zahlen -> 75% bekam das aufgebende Postamt also 1 1/2 Groschen. Dazu wird wahrscheinlich ein Landporto berechnet worden sein, so dass 18 1/4 Groschen gesamt entstanden (14 1/2 Groschen Postvorschuß + 1 1/2 Groschen ProCura + 2 1/4 Landporto), weiter wurde wahrscheinlich nur das einfache Porto anstatt der doppelten Taxe erhoben, so dass einmal 23 Groschen (incl. des 1/2 Groschen ProCura) - schlußendlich jedoch 27 1/2 Groschen zu zahlen war.

    Aus dieser Zeit sind die Taxen nicht immer sauber klären - meine Litheratur dazu ist auch recht dünn - eventuell kann jemand anders eine andere Erklärung liefern.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo Ulf,

    ich denke, daß deine Erklärung richtig ist. Wie Peter Gaefke mir mal sagte, war bis 1824 die Berechnung des Portos relativ willkürlich. Das änderte sich erst im Dezember des genannten Jahres mit der Veröffentlichung des Regulativs.

    Beste Grüße

    Dieter

    PS: Kompliment fürs entziffern der Sauklaue

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    hier ein Versuch, die notierten Taxen aufzuschlüsseln.
    Grundlage ist ein Portoberechnungshandbuch von 1789. Warum die Beträge in dieser Form notiert wurden, kann ich nicht sagen, aber so kommt man zumindest zu diesen Zahlen.

    18 1/4 gGr
    14 1/2 gGr Vorschuß + 3 3/4 gGr Briefporto = 18 1/4
    Das Briefporto entspricht bei einer Entfernung von 20-30 Meilen den 5 Sgr. des Taxtarifs von 1824.

    23 gGr
    18 1/4 gGr + 3 3/4 gGr Briefporto + 1 gGr Procura (Anteil) = 23 gGr
    Für Briefe, die mit der Fahrpost befördert wurden, fiel bei einem Gewicht von 1 - 4 Loth das doppelte Porto an.
    Ein (Gesamt-) Procura von 1 1/2 gGr entsprach den 2 Sgr. vom Taxtarif 1824

    27 1/4 gGr
    23 gGr + 3 3/4 gGr Postgeld + 1/2 gGr Procura (Anteil) = 27 1/4 gGr
    Für Vorschüsse wurde ein Postgeld erhoben, als wenn Bargeld versandt worden wäre. Bei Vorschußbeträgen unter 1 Thaler fiel hierfür ein Betrag in Höhe des einfachen Briefportos an.
    Ungewöhnlich ist die Aufteilung der Procuraanteile für die beteiligten Postanstalten in 2/3 und 1/3 , zumindest ab 1824 war die Aufteilung 3/4 zu 1/4 üblich.

    Dies jetzt einfach mal zur Diskussion gestellt.

    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael
    Besten Dank für die Aufschlüsselung. Das hilft natürlich extrem. Ich sehe dass 3mal die 3 3/4 Briefporto berechnet wurden. Du kannst mir sicher sagen welche Postanstalten daran beteiligt waren? Ich bin leider weder Preusse noch Preussenkenner und bin deshalb auf Unterstützung angewiesen. Danke.
    Im Moment sind dann noch die beiden schwarzen Taxen/Zahlen offen. Oben rechts 12 ? und 3/4 ? mittig.
    Bis dann Gruss Massimo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Massimo,

    die Frage nach den beteiligten Postämtern bezog sich darauf, wo die Taxen notiert wurden?
    Die "18 1/4" könnte, wegen der Ähnlichkeit der Tinte, schon in der Postwärterei Wollin notiert worden sein. Das vorgesetzte Postamt war Naugard. Von dort müssten die beiden anderen Notierungen stammen.

    Gruß
    Michael

  • Michael 4. November 2019 um 20:21

    Hat den Titel des Themas von „Postvorschuß Wollin 1812“ zu „Postvorschuß vor 1825“ geändert.
  • Liebe Sammelfreunde

    hier habe ich einen Beleg vom 13.02.1805 aus Magdeburg an "Dem Würdigen und ......tigen Vesten Lieben Getreuen Prediger Sonnemann in Halle"

    3 Reichsthaler 22 Gute Groschen Canzl(ey) Geld(er) = Postvorschuß

    = 94 Ggr. + 6 Ggr. (= 75% Procura für die aufgebende Post) = 100 Ggr.

    Dazu kommen jetzt noch 2 Ggr (= 25% Procura für die ausgebende Post) = 102 Ggr. + Briefporto + Geldporto = 106 1/2 ggr.

    Siegelseitig sind 4 Rt 11 Ggr. = 107 Ggr. was eher paßt, wenn Porto + Geldporto von je 2 1/2 ggr. angenommen werden.

    Auch ist bekannt, dass schon in Frühzeiten 1/2 Ggr. das Porto in Magdeburg erhöht wurde, was den Kaufleuten nach kurzer Zeit nicht mehr paßte. Dann würden auch die vorderseitigen 106 1/2 Ggr. passen.

    Die Höhe des Bestellgeldes betrug zu dieser Zeit 3 Pfennige.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf