... und so nur bis April 1850 möglich, weil dann unfrankierte Briefe an die Majestät weder entgegen genommen, noch abgeschickt wurden, sondern zu verbrennen waren.
Ist das woertlich zu nehmen: "waren zu verbrennen"???
LG Andreas
... und so nur bis April 1850 möglich, weil dann unfrankierte Briefe an die Majestät weder entgegen genommen, noch abgeschickt wurden, sondern zu verbrennen waren.
Ist das woertlich zu nehmen: "waren zu verbrennen"???
LG Andreas
Lieber Andreas,
ja - unfreie Briefe in dem Briefkasten waren zu sammeln und zu verbrennen. Am Postschalter waren sie nicht "annahmefähig", also ihre Annahme abzulehnen. Warf sie dann einer in die "boite", wurde wie oben verfahren. 99% der Briefe waren wohl eh nur Bettelbriefe und wurden, so sie davor überhaupt vom königlichen Sekretariat der Majestät vorgelesen wurden, negativ befunden. Bayern war ja fast immer pleite und der König daher auch.
Lieber Ralph, sehr interessante info, haette nicht gedacht aber macht Sinn.
LG Andreas
Lieber Andreas,
diese Info habe ich per Zufall vor 20 Jahren in einer gekauften Augsburger Postzeitung gefunden - in den Verordnungen steht darüber gar nichts. Ein Schuft, der Böses dabei denkt ...