Liebe Sammlerfreunde,
folgenden Brief möchte ich zeigen:
Barfrankierter Brief (frc. 3 Kreuzer - bis 10 Meilen im DÖPV) von Mainz
(Großherzogtum Hessen - ab 1.10.1851 im DÖPV) nach Goldbach bei
Aschaffenburg (Bayern) vom 18.10.1851. Hier gab es nur eine drei
Monate mögliche Barfreimachung vor Einführung der Thurn und Taxis-
schen Briefmarken. Ich möchte dazu aber anmerken, daß im Thurn und
Taxisschen Postbeirk auch nach Einführung der Briefmarken weiterhin
die Barfrankierung zulässig war.
Beste Grüße von VorphilaBayern