Bayern - Schweiz Eine kurze Abhandlung

  • Liebe Freunde,

    wenn es interessiert, lasse ich es so stehen; die ein oder anderen Daten kann man vlt. gebrauchen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Lieber Bayern Klassisch,

    besten Dank für das Einstellen dieser wertvollen Informationen :thumbup:

    Nachdem ich beim Doc im Pfalzkreis ja Deine dazugehörige Schweizsammlung
    schon bewundern konnte, die aussergewöhnlich ist-CHapeau :P:P

    Best Grüsse
    Bayern Social

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

  • Lieber Bayern Social,

    danke für die netten Worte. Vlt. hat einer BY - CH - Briefe, die er dann vorab vertraglich einordnen und zumindest halbwegs beschreiben kann. Dafür ist es jedenfalls gedacht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassicch,

    Ja die Sammler soll es geben. :P:P
    Bei meinen etwa 25-30 Schweiz Briefen ist Deine Literatur als Ergänzung zum Zangerle
    in jedem Fall sehr hilfreich.
    Wie findest Du die Idee im Anschluss an den gezeigten Postvertrag hier Beispiel für die
    Verordnungen zu zeigen?
    Und noch eines, laut Vertrag war get.frankoabgeltung ja nur bis 15.10.1852 möglich, nun
    habe ich einen aus 1853, die Behandlung ist sicher gestellt, rückseitiger vermerk 3Kr.
    War das in dem Sinne der VO eine Contravention?

    Beste Grüsse :)
    Bayern Social

    PS: Ich hoffe, daß viele Sammler würdigen, wie wertvoll solche Informationen wie die
    Deinen sind!!!! :thumbup:

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

    Einmal editiert, zuletzt von Bayern Social (4. Mai 2012 um 14:45)

  • Lieber Bayern-Social,

    sorry, hatte das überlesen.

    Die geteilte Frankoabgeltung war möglich AB 1.10.1852 bzw. AB 15.10.1852, nicht bis dahin. Zum 1.4.1854 gab es diese nicht mehr, weil dann das Franko komplett in Marken zu kleben war.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der Belege folgen lässt, wenn er wieder Zeit dafür hat ... :)

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch,

    danke für Deine, wie immer erhellende Antwort. :):)
    Meine Annahme beruht, wie ich glaube darauf, daß ich Teilfranko und
    geteilte Frankoabgeltung verwechselt habe, kann das sein?

    Denn im VO der CH-Bay steht unter 11) Eine Teilfrankatur war nicht mehr
    statthaft und musste ohne Anerkennenung der Marken als Portobrief laufen.
    (seit dem1.10.1852)

    Hingegen war geteilte Frankoabgeltung also erst MIT inkrafttreten des
    Vetrages möglich!?
    Also Marken bis PV Genze geklebt zb München-CH =9Kr und den Rayon der
    Schweiz in bar, siegelseitig vermerkt, vom Empfänger zu zahlen!?

    Ich hoffe, mich so verständlich auszudrücken? Freue mich auf die Antwort!! :P
    (Und die Preisnotierung im Sem, S. 72 EF bis PV Genze Europa, sind damit auch
    die Schweiz Briefe gemeint, da USA ja separat bewertet ist müsste es so sein,
    oder?)

    Nun ja, keine ganz einfache Thematik, aber umso spannender... :thumbup:

    Liebe Grüsse
    BAyern Social

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

  • Liebe Freunde,

    passend zu den Verordnungen und zu den an BK gestellten Fragen möchte
    ich hier gerne beispielhaft einen ersten Brief der genannten Behandlung zeigen.

    Ich bin ganz sicher unser liebe Bayern Klassisch lässt weiter Folgen und nicht nur er.... :P:P

    12Kr,9Kreuzer Frankatur mit Marke ausgedrückt, entwertet mit GMR "217" und nebengesetztem
    Zweizeiler, "München" vom 20. Feb.1853 von München nach Bauma bei Zürich.
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    Die Taxe nach dem seit 1.10.1852 gültigen Postvertrag DÖPV/Schweiz, gesamt 12Kr.
    Davon 9Kr als Marke verklebt(für den 3.bayr.Rayon) und Siegelseitig"3" Kr Wfo(Bauma lag im 1.
    schweiz.Rayon), welches vom Empfänger bar bezahlt werden musste.
    [Blockierte Grafik: http://s3.imgimg.de/uploads/ScanPic0027c84dc452jpg.jpg]

    nun bin ich gespannt, ob die interpretation des Briefes so stimmt!?
    (Ob das Porto 3Kr vom Empfänger bezahlt wurde, da bin ich gespannt, denn in einigen, von mir sehr geschätzten Edition D`or
    Sammlungen wird es dahin gehend anders Beschrieben, also von Absender bezahlt, was ich mir aber nicht ganz vorstellen kann!?)

    Beste Grüsse :)
    Bayern Social

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

    Einmal editiert, zuletzt von Bayern Social (6. Mai 2012 um 17:58)

  • Lieber Bayern-Social,

    die Sammlungen der Edidion d`or - Reihe sind vom Material her Weltklasse, von den Beschreibungen her sind einige leider Kreisklasse.

    Dein Brief ist ein 12x Frankobrief - 9x für Bayern bis Lindau, 3x für die CH ab da bis zum Zielort.

    Ich versuche mal eine chronolgische Auflistung dessen, was postalisch möglich war.

    Vor dem 1.1.1849 - Bayern hatte keine Marken, Bayern und die Kantonsposten konnten frankieren bis zur Grenze, bis Destination oder ganz porto absenden. Die CH dito. Zwar hatte die CH schon zuvor Marken emittiert, diese waren jedoch nur regional gültig und eine Frankatur ins Ausland (= Bayern) war nicht möglich.

    Ab 1.1.1849 gab es eine Schweizer Staatspost mit einheitlichen Tarifen und Marken - diese waren zur Frankatur nach Bayern nicht statthaft. 3 Versandarten waren möglich.

    Ab 1.11.1849 gab es in Bayern eigene Marken, mit denen eine Frankatur in die CH nicht möglich war. 3 Versandarten waren möglich.

    Ab 1.7.1850 gab es den DÖPV, dem die CH aber nicht beigetreten war, wodurch auch weiterhin keine Markenfrankatur in die CH möglich war. Die Regel war barfranko oder ganz porto.

    Ich kenne einen Brief aus dem Sommer1852 mit einer 9x grün in die CH, der bei der Bahnpost eingeworfen worden war. Auch das war nicht statthaft.

    Ab 1.10.1852 von Seiten Bayerns, ab 15.10.1852 von Seiten der CH war die Frankatur mit Marken möglich. In Bayern nur die inländische Strecke, der CH - Anteil bar auf der Siegelseite. Die CH frankierte weiter bar für beide Teile (ein Brief aus der CH nach Württemberg mit geteilter Frankoabgeltung ist mir bekannt, aber dieses Verfahren war in der CH unüblich, wenn auch scheinbar hin und wieder geduldet). Ab jetzt Teilfranko NICHT mehr möglich, nur ganz frankiert oder porto.

    Interessant wären Briefe mit ungenügender, geteilter Frankoabgeltung! Also statt München - Genf 9x plus 6x nun 3x plus 3x. Leider ist mir ein solcher Brief nicht bekannt.

    Ab 1.4.1854 wurde von Bayern alles in Marken frankiert, bis auch die Chargégebühr. Von der CH gab es auch jetzt noch barfrankierte Briefe nach Bayern, die Regel war aber auch alles in Marken auszudrücken bzw. nur porto zu versenden. Der Wert der Marke(n) auf unterfrankierten Briefen war verfallen.

    Ab 1856 (genaues Datum müsste ich nach lesen) wurde bei unterfrankierten Briefen der Wert der Marke(n) anerkannt - zuvor nicht (selten!).

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch,

    besten Dank für Deine Antwort.

    Offen ist für mich noch die Frage, wer die 3Kr siegelseitig zu zahlen hatte?
    Empfänger oder Adressat?

    Wenn Du allerdings schreibst 12x Frankobrief gehe ich davon aus, daß Du damit
    das vorauszahlen meinst, unabhängig, ob in Marken oder in Münze!?

    Dann hat der Absender gezahlt :P:P

    Eine geteilte Frankoabgeltung ist es dann trozdem(9Kr in Marken, 3Kr in Münze)

    richtig? 8o

    Beste Grüsse
    Bayern social

    PS: bisher kenne ich die begriffe teil Barfrankatur und geteilte Frankoabgeltung(m.M. als Synonym)
    und dann Teilfranko, welches nur jeweils bis zu den Postverträgen möglich war, richig?

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

  • Lieber Bayern-Social,

    Zitat

    bisher kenne ich die begriffe teil Barfrankatur und geteilte Frankoabgeltung(m.M. als Synonym)
    und dann Teilfranko, welches nur jeweils bis zu den Postverträgen möglich war, richig?

    frankieren heißt bezahlen. Auch die Marke war ja bar zu bezahlen (Schecks gab es noch keine). :D

    Es ist also völlig egal aus der Sicht eines Absenders, ober er 12x auf den Tresen legt und die Post klebt eine 9x Marke und schreibt 3x siegelseitig auf, oder ob die Post eine 12x Marke auf den Brief klebt. Geteilt heißt hier nur, dass die Gebühren mal so, mal so ausgedrückt wurden.

    Gab es keine Marken oder waren diese nicht für Briefe ins Ausland gültig, konnte man bar frankieren (das Franko stand auf der Siegelseite).

    Eine Teilfrankatur in die CH gab es demnach mit Marken nach dem Vertrag gar nicht, weil alles von einem Korrespondenten zu zahlen war, entweder Absender, oder Empfänger.

    In der VMZ: Teilfranko von Bayern bis Lindau und ab da mit Schweizer Portobelastung bis zum Zielort.

    Teilporto: Portofrei in Bayern als Königliche Dienstsache, aber portopflichtig in der Schweiz (auch das gab es).

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Teilporto: Portofrei in Bayern als Königliche Dienstsache, aber portopflichtig in der Schweiz (auch das gab es).


    Lieber Bayern Klassisch,

    wenn dazu kein Beispiel in Deiner gut ausgebauten Schweizsammlung schlummert....!? :P:P

    Zum Thema get.Frankoabgeltung bin ich jetzt auf der Höhe und kann damit dem Brief seinen
    Platz in der Sammlung geben.

    Viele Grüsse :)
    Bayern Social

    Beste Grüsse von
    Bayern Social


    "Sammler sind glückliche Menschen"

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Brief mit geteilter Frankoabgeltung:
    Brief aus Neustadt an der Haardt (Bayern - Pfalz) vom 19. Dezember 1853,
    frankiert mit 9 Kreuzer und Barfrankierung von 6 Kreuzer (Siegelseite vermerkt).
    Desweiteren ein Bestellgeldvermerk von 1 ?. Der Brief ging nach Langnau im
    Emmenthal Kanton Bern.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo zusammen,
    wahrscheinlich bin ich mit meinem Brief in der falschen Rubrik gelandet.
    Als Sammler der Pfennigzeit kann ich mit diesem Stück nicht viel anfangen, was die Interpretation angeht.
    Ich habe ihn nur deshalb aus einer Kiste mitgenommen, weil er aus meiner Heimatstadt Bamberg von einem
    hiesigen Händler abgeschickt wurde. Es handelt sich offenbar um einen Wertbrief ("Mit f.43 in Gold und Silber"),
    ich wäre dankbar für eine Erklärung der Vermerke und Taxen, der Brief stammt von 1846.
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    Schönen Abend wünscht die

    weite Welle