Hallo Philia
du liegst (fast) richtig.
Ein Begleitbrief war in der Regel dann frei, wenn er das Gewicht eines einfach schweren Briefes nicht überschritt. Dies war nicht immer unter 1 Loth. So galt in Preussen ab 1825 bspw. ein Brief einfach schwer, wenn er unter 7/8 Loth wog.
Es kommt vor, dass es schwerere Briefe gab, aber es sind schon Ausnahmen.
Desweiteren ist zu beachten, das ein Loth nicht immer gleich ein Loth war.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf