• liebe Sammlerfreunde,
    ich zeige hier einen Beliner Ortsbrief an "den Vorstand des Vereins für die Armen". Ein Aufgabestempel ist nicht vorhanden, nur der blaue Nebenstempel Franco Stadtbrf.. Laut Inhalt stammt der Brief vom 1.7.1865. Links unten trägt er einen frei-Vermerk, jedoch keine Angabe zum Grund der Portofreiheit. Kann dieser Grund in der links oben hingeschriebenen Nummer erkenntlich sein? Diese findet sich auch noch einmal unten im Briefinhalt wieder. Oder reichte der rückseitige Stempel des Polizeipräsidiums aus?
    beste Grüße
    preussen_fan
    Erwin W.

  • Hallo zusammen,

    kann sein, dass ich das in anderen threads oder hier überlesen habe, aber dennoch sei die Frage gestattet: In welcher VO oder welchem Gesetz war die Portofreiheit für Angehörige des Königshauses bzw. der Adeligen / Regierenden in den preussischen Provinzen geregelt ?

    Vielen Dank + Grüße

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer,

    innerpreussisch müssen das die Preussen hier beantworten können - im DÖPV war klar geregelt, dass Briefe der Fürsten (Könige, Großherzöge etc.) der regierenden Häuser komplett portofrei zu spedieren waren. Daran hat sich in der Klassik auch nie etwas geändert. Das steht auch so in jedem DÖPV - Vertrag von 1850 - 1861 und wurde auch fast immer richtig gemacht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bk,

    und Danke, aber ich brauche wirklich ganz präzise (den Hinweis auf) die einschlägige VO oder das einschlägige Gesetz von Preussen und dessen Gültigkeitsdauer.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis