Insinuations-Dokumente

  • Anbei ein kleiner Brief von Liebenwerda nach Lieberose, beides liegt im brandenburgischen Kreis. 1842 versendet.

    Absenderin ist die Gräfin von der Schulenburg. Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später brandenburg-preußisches Adelsgeschlecht.

    Aufgabestempel "LIEBENWERDA 21 1" - Feuser 2031-2 (L2 s)

    Frankovermerk mit 3 Sgr. (?) --> Weiterfranko, richtig?

    In der Mitte rechts ist eine weitere Gebühr zu erkennen, eine 3 sowie ein zusätzliches Zeichen rechts daneben?


    Einige Probleme bei der Transliteration:

    "____ ____ (?)
    der Gräfin v.d. Schulenburg
    zurück
    an ___ (?) Herrschaftsgericht
    zu Lieberose"

    Das zweite Wort im Brief kann ich ebenfalls nicht lesen. "______schein". Was bedeutet die Abkürzung "D.I." oder "D.J." oben im Briefinneren?

    Und was hat der Briefträger unten im Brief vermerkt? "_____________ den 19. Januar 1842"

  • In Ermangelung von Zeit:

    Das war ein Insinuations Document - den Rest machen unsere Preußen mit links.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Es sieht so aus als habe der Briefträger die Anschrift auf der Briefvorderseite verfasst? Links ist die Schrift der Gräfin von der Schulenburg zu sehen, doch dieser Bereich wurde durchgestrichen.

    Ich werde mich am Wochenende mal näher mit den sog. Insinuations Documenten befassen.

    Beste Grüße,
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan,

    Insinuationsdokumente waren Zustellurkunden oder Behändigungsscheine. Damit wurde die Zustellung/Aushändigung eines Dokuments, einer Ladung zu einem Gerichtstermin usw. dokumentiert. Deines ist noch handschriftlich, später waren vorgedruckte Formulare üblich.
    Einen Thread mit ein paar preußischen D.I. findest du hier .
    Häufig verlangten die absendenden Behörden, dass der Adressat die Rücksendung bezahlte - so auch hier: auf der Aussenseite links "franco retour"
    Der Briefträger vermerkte Insinuiert den 19. Januar 1842
    Es gab detaillierte Vorgaben für den Briefträger, wieviel Zustellversuche vorzunehmen waren, wer unterschreiben durfte, etc.
    Der innenseitige Stempel ist ebenfalls ein Poststempel, häufig auch Krone-Posthorn-Stempel geannant, weil sie beide Embleme aufweisen. Deiner ist leider sehr undeutlich abgeschlagen.

    Zwar ein Randgebiet, aber manchmal mit interessanten Details ...

    Viele Grüße
    Michael

  • Danke für die Erklärung.

    Handelt es sich bei dem Frankobetrag um 3 Sgr.? Könnten die 3 Sgr. rechts mittig die Insinuationsgebühr darstellen?

    Der Absender dieses Briefes (die Gräfin von der Schulenburg) wollte auf diese Weise erreichen, dass sie eine Bestätigung erhält, sobald der Brief beim Empfänger (dem Herrschaftsgericht) eingetroffen ist, richtig?

    Beste Grüße,
    Stefan

  • Hallo Stefan,

    Zitat

    Der Absender dieses Briefes (die Gräfin von der Schulenburg) wollte auf diese Weise erreichen, dass sie eine Bestätigung erhält, sobald der Brief beim Empfänger (dem Herrschaftsgericht) eingetroffen ist, richtig?

    nicht ganz.
    In dem Schreiben steht
    Den ...schein .... erhalten zu haben bestätige ich hiermit ...

    Das zuzustellende Dokument wurde mit dem Insinuationsschein abgesandt. Der Briefträger händigte das Dokument der Empfängerin dann nur gegen Unterschrift und Bezahlung der Gebühr + Rücksendetaxe aus.

    Eine Insinuation kostete 3 Sgr.
    Die Rücksendung des unterschriebenen Scheins kostete hier von Lieberose nach Liebenwerda weitere 3 Sgr. (bis 15 Meilen bei max. 3/4 Loth Gewicht nach dem tax-Regulativ von 1825).

    Gruß
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

    2 Mal editiert, zuletzt von Admin-M (18. Oktober 2022 um 11:55)

  • "Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder recommandierten Briefes
    über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so
    muss dem Brief ein gehörig ausgefüllter Behändigungsschein
    (Insinuations-Document) äußerlich beigefügt und auf der Adresse vermerkt
    werden: „Mit Behändigungsschein“. Auf die Außenseite des zusammengefalteten
    Behändigungsscheins ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung
    erforderliche Adresse zu setzen." Quelle:Wikipedia



    Das Herrschaftsgericht wollte den Erhalt des Dokumentes also bestätigt haben, deswegen das Insinuationsdokument.

    Sehr verwirrend an dieser Stelle finde ich folgendes: "Trägt ein Brief links unten den Vermerk „franco“ und daneben eine Zahl, dann handelt es sich um das Weiterfranko."

    Beste Grüße,
    Stefan

    3 Mal editiert, zuletzt von Don Stefano (14. Juni 2013 um 19:00)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan,

    wikipedia ist zwar schlau, hat aber trotzdem nicht immer recht. ;)
    Man muß zwischen einer Retour-Recepisse und einem Insinuationsdokument unterscheiden.
    Eine Recepisse, einen Rückschein, konnte der Absender einer eingeschriebenen (recommandierten) Sendung als eine Art Empfangsbescheinigung verlangen.
    Ein Insinuationsdokument war eine Zustellungsurkunde. Neben dem Empfänger hatte hier der Briefträger zu unterschreiben und durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Zustellung und die Unterschrift durch eine empfangsberechtigte Person zu bestätigen.

    Das Herrschaftsgericht wollte den Erhalt des Dokumentes also bestätigt haben, deswegen das Insinuationsdokument.
    Wie muss man sich das vorstellen? Was stand in dem "gehörig ausgefüllten Behändigungsschein" bereits drin als die Empfängerin diesen erhalten hat? Ich dachte, dass die Empfängerin den Text bzgl. des erwähnten Erhaltes selbst verfasst hat und dieser nicht bereits im Vorfeld dort stand. Des Weiteren hat nicht der Absender auf die Rückseite des Insinuationsdokumentes die Anschrift gesetzt, der Schrift nach war es die Empfängerin.

    Du hast da ein komplett handschriftlich erstelltes Ins.-Dok.
    Zur Verdeutlichung hier mal eine Recepisse und eine Ins.-Dok., wie sie normalerweise aussahen.

    Sehr verwirrend an dieser Stelle auch folgendes: "Trägt ein Brief links unten den Vermerk „franco“ und daneben eine Zahl, dann handelt es sich um das Weiterfranko."

    Da der Brief nur in einem Postgebiet lief - dem preußischen - kann es hier kein Weiterfranko geben.

    Gruß
    Michael

  • Sehr schön veranschaulicht, vielen Dank! Ich habe die Handschriften nun korrekt zuordnen können (der Haupttext im Inneren bzgl. des Erhaltes des Dokumentes wurde vom Absender im Vorhinein verfasst und von der Gräfin von der Schulenburg lediglich unterschrieben).

    Stimmt, unlogische Schlussfolgerung meinerseits den Betrag als Weiterfranko einzustufen. Nun denn, aus Fehlern lernt man. 

    Beste Grüße,
    Stefan