Jo bk,
...wieso denn das jetzt wieder ?
Wenn Du die - ja nun wirklich sehr nahe liegende - Gebührenbefreiung des Absenders in Betracht ziehst, dann passt es doch:
Postvertrag Österreich-Griechenland 01.03.1851 - 01.11.1858, Weiterfranco 18 Kr rhein. = 15 Kr CM, dazumals Leitung (längst) über Triest, geschl. Mühlrad Nr. 479 Schweinfurt (II. Verteilung) ab 01.12.1856 bis 05.11.1861, Gültigkeit der 18 Kr gelb ab 19.07.1854 bis 31.08.1864.
Dann wäre der Zeitkorridor 01.12.1856 - 01.11.1858, so dass bei dem Aufgabehalbkreiser Schweinfurt von einem 12.11. nur noch das Jahr 1857 in Betracht kommt.
+ Gruß !
vom Pälzer