- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
die Diskussion über den V.C.-Stempel nehme ich zum Anlass, mal nach der prinzipiellen Vorgehensweise bei Taxierungs- und Kontrollvorgängen im Postamt zu fragen. In meinem Sammelgebiet gibt es ebenfalls zwei Stempel, "R" und "P", die sporadisch auf eingehender Post nach Preußen zu finden sind und in der Literatur als Kontrollstempel interpretiert werden.
Wie habe ich mir die Durchführung eines solchen Kontrollvorgangs vorzustellen?
Wie war überhaupt die Reihenfolge der Bearbeitung von eingehender Auslandspost?
Um etwas kontrollieren zu können, muss ja die Taxierung und evtl. Gewichtskontrolle durch einen Postbeamten schon vor der Kontrolle durchgeführt worden sein.
Erfolgte die Stempelung mit Orts- und ggf. Auslagestempel ebenfalls direkt durch diesen Beamten?
Wurde ein Vertragsstempel, wie "via di Svizerra" oder "Aus Bayern" o.ä., ebenfalls hier vorgenommen?
Viele Grüße
Michael