Fahrpost von und nach Württemberg im 4 Meilenverkehr vom 01-09-1851 bis 30-06-1858

  • Beginnen möchte ich mit einem Briefpaar von Hechingen nach Sulz am Neckar.
    Beide mit dem Abgangsstempel 04 Mai 1852, beide mit 17 Kreuzer Nachnahme, beide mit 3 Kreuzer Porto.
    So ganz komme ich damit nicht klar.
    Kann jemand den Vermerk, unter Postvoraschuß 17 kr, komplett entziffern?
    Vielleicht hilft das weiter.

  • Hallo Minimarke,

    die Scans sind nicht riesig:

    Erhalten K(önigliche) ??? Kassen Verwaltung Hechingen

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Vielen Dank @bk,
    genau dieses Wort fehlt mir auch.
    Zur Größe der Scans ist zu sagen dass ich mit 300 dpi standardmäßig scanne.
    Dann sind die DInger aber meist für das Forum zu groß.
    Deswegen muß ich dann runter auf 1.200 in der Breite.

    Vielleicht kommt ja noch jemand dahinter, eine Idee zu den 3 Kreuzern Porto?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo,
    nach nochmaligem Nachlesen habe ich die 3 Kreuzer als Mindestgebühr für eine Entfernung bis zu 10 Meilen gefunden.
    War nur etwas verwirrt, da diese Mindestgebühr innerwürttembergisches 4 Kreuzer war.
    Aber wo bleibt hier die Nachnahmegebühr?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

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  • Hallo,

    hat jemand rein zufällig dieses Buch zur Hand, und könnte die Nachnahmegebühr klären?

    Felix Lethaus † und Horst Schenk: Die vereinheitlichten Taxen der Thurn und Taxisschen Post
    Die Postbezirks- und Postvereinstaxen von 1850 bis 1867

    DANKE

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Nochmals zum bis jetzt nicht geklärtem Wort.

    bayern klassisch, so ganz gehe ich bei dem Begriff "Salerine" nicht mit.
    Grund dafür ist dass ich keinerlei Bedeutung zu ordnen kann.
    Mittlerweile gehe ich davon aus das es sich um einen Namen handelt, sprich einem Gerichtsangestellten der im Namen der Kassen Verwaltung das Geld von der Post bekommen hat.

    Wie seht Ihr das?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Guten Abend zusammen,

    nachdem ich nun einige Tage über das Thema "gebrütet" habe bin ich zu folgendem vorläufigem Schluß gekommen:
    Es gab zu dieser Zeit kein geregeltes, und für alle zugängliche, Vorschußverfahren im Süden Deutschlands.
    Dies wurde eigentlich erst richtig allgemein geregelt mit dem DÖPV.
    Hohenzollern war aber noch nicht Mitglied im DÖPV, erst ab dem 01 Juni 1952.
    Dazu passend ist dass auch Württemberg zeitnah, zum 01 Juli 1952 das Vorschußverfahren geregelt hat.
    Meine Weisheiten kommen aus:
    - Die vereinheitlichten Taxen der Thurn und Taxisschen Post - Lethaus/Schenk
    - Entstehung und Entwicklung der Postgebühren - Konrad Schwarz

    Bedeutet in der Zeit vor der Regelung gab es dafür keine eigene Gebühr,
    so zu sagen koschdenlos!

    Mit der Bitte um Korrektur und Ergänzung!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Minimarke,

    könnte die "Salarien-Kasse" gemeint sein?
    Was hältst Du davon, wenn nur noch die Mindest-ProCura-Gebühr von 3 Kreuzer notiert wurde, jedoch nicht die Beförderungstaxe. Ich weis, dass dies auch nur eine Vermutung sein könnte.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgende Parteisache, als Postnachnahme über 7 Kreuzer, vom kgl. bayer. Landgericht Lindau im Bodensee (Bayern), mit Aufgabestempel LINDAU 23.NOV.1851, an das kgl. württemb. Gerichtsnotariat in Tettnang (Württemberg). Lindau und Tettnang lagen 2 Meilen Luftlinie auseinander. Empfänger zahlte zu den Nachnahmebetrag von 7 Kreuzer, 9 Kreuzer Postgebühren. Seit 1.9.1851 war Württemberg im DÖPV. Der Nachnahme vorausging eine königliche Dienstsache von Tettnang nach Lindau vom 17. November 1851 mit 3 Kreuzer Porto. Im DÖPV wären eigentlich bei unfrankierter Absendung 6 Kreuzer Porto angefallen. Es galt anscheinend auch nach dem Beitritt von Württemberg in den DÖPV am 1.9.1851, weiterhin der bisherige Nahbereichstarif zwischen Bayern und Württemberg, auch bei unfrankierter Absendung.

    Beste Grüße,

    Hermann