Liebe Sammlerfreunde,
die beiden Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen traten erst ab 1. Juni 1852 dem DÖPV bei. Hierzu eine verbotswidrige Verwendung, leider nur eine Vorderseite, aus Reutlingen (Kgr. Württemberg) nach Friedrichstraße bei Hechingen (Fürstentum Hohenzollern-Hechingen) vom 1. Mai 1852, die ohne Nachgebühr zugestellt wurde.
Beste Grüße von VorphilaBayern