Guten Abend an alle,
nachdem ich euch schon einige Vorphila-Briefe zeigen konnte (noch längst nicht alle), möchte ich euch jetzt von meinem Spezialgebiet Sitzende Helvetia meine Briefesammlung vorstellen.
Da ich erst 14 Jahre alt bin, habe ich noch keine Raritäten(wobei ein Brief sicherlich nicht häufig ist), aber ich finde, dass ich schon eine recht schöne Sammlung erstellt habe.
Ich fange einfach mal an:
Hierbei handelt es sich um einen Brief mit der 2 Rappen grau (Michelnummer 20a) als Einzelfrankatur.
Briefe, die nur mit 2 Rappen frankiert wurden, sind nicht allzu häufig anzutreffen.
Außerdem ist das Kontrollzeichen vorderseitig eingepresst, was auch nicht immer vorkommt.
Der Brief ist in Herisau am 15.01.1870 abgestempelt worden und ist an den damaligen Statthalter Seb Jacob adressiert.
Der rückseitige Ankuftsstempel dokumentiert die Ankuft am 16.01.1870.
Hochinteressant ist der Inhalt wie ich finde, den ich für euch mal übersetzt habe:
"Herisau, den 13.Januar 1870.
Dit.!
Der stetsfort andauernde Geldüberfluß unseres Bankinstitutes und die Schwierigkeit, mit welcher die Verwendung verfügbarer Geldmittel verbunden ist, nötigt uns, die Obligationen, die wir bisher zu 4/1/4% verzinst haben, auf die bedungene Frist von drei Monaten, demnach auf den 13.April 1870, auszukünden.
Dabei bemerken wir Ihnen indessen, daß wir, sofern Sie sich zu dieser Herabsetzung des Zinsmaßes verstehen, bereit sind, Ihnen ihr Obligations-Guthaben vom 1.Januar 1870 an zu 4% zu verzinsen. Verlangen Sie nun ihr Guthaben auf den 13.April 1870 zurück, so erwarten wir von Ihnen, daß Sie uns innerhalb Monatsfrist, also bis zum 13.Februar, hiervon Kenntnis geben und uns gleichzeitig die Obligationen vorweisen, damit wir auf derselben die erfolgte Kündigung vormerken können. Unterlassen Sie diese Mitteilung, so nehmen wir an, daß Sie ohne weitere Anzeige mit der Festsetzung des Zinses von 4% vom 1.Januar 1870 an einverstanden seien.
Um Missverständnissen vorzubeugen, müssen wir noch ausdrücklich bemerken, daß bei diesen 4/1/4%- prozentigen Obligationen diejenigen nicht gemeint sind, für welche früher ein Zins von 4/1/2% vergütet worden ist und die wir am 7.September 1869 auf die Frist von sechs Monaten ausgekündet als vom 1.Januar 1870 an als zu 4/1/4% verzinslich bezeichnet haben, so daß hier mit tiefem Preisschreiben nur diejenigen Obligationen verstanden sind, welche die Bank vorher, also vor dem 1.Januar 1870, mit 4/1/4% verzinset hat.
Hochachtungsvoll zeichnet
Namens der Bank für Kappenzell K.Rh:
Die Direktion"
Ich hoffe, dass der Inhalt weitestgehend richtig übersetzt ist .
MfG
Kevin