- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
der zum 1.1.1848 gültige PV Preußen-Frankreich ist hinsichtlich der hiervon betroffenen Transitbriefe interessant und nicht einfach zu belegen.
In dem PV waren zu allen Staaten, in denen Preußen als Transitland fungierte, detaillierte Bestimmungen festgelegt worden.
Aufzuführen sind hier: Sachsen, Hannover, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Hamburg, Bremen und Lübeck sowie Schweden, Norwegen, Polen und Russland.
Bald darauf wurde der DÖPV gegründet und die genannten deutschen Staaten traten sukzessive bei, so dass für diese Postvereinsländer neue Tarife festgelegt wurden. Auch mit den genannten nicht-deutschen Staaten wurden als Folge der DÖPV-Gründung bald neue Verträge ausgehandelt, so dass auch hier neue Tarife festgelegt wurden.
Daher kann man feststellen, dass die im Original-PV von 1848 gültigen Transitbestimmungen und -tarife nach ca. 2 bis 4 Jahren keine Gültigkeit mehr hatten.
Eine recht kurze Zeitspanne ...
Dazu kommt noch, dass bei einzelnen Destinationen asymetrische Tarife festgelegt worden waren ...
Beginnen möchte ich dieses Thema mit folgenden Briefen
Ein Portobrief aus Odessa, Russland nach Bordeaux von 1851
Neben dem russischen Inlandsporto von 10 Kopeken (= 3 1/4 Sgr. rückseitig notiert) fiel hier der im PV festgelegte Transitsatz von 8 Sgr. für Preußen an. Der französische Portoanteil wurde von der französischen Post nach dem Inlandstarif berechnet.
In Summe zahlte hier der Empfänger 20 Décimes.
Rückseitig ist der Leitweg schön dokumentiert:
Rahmenstpl. von Odessa (undeutlich), Breslau-Myslowitz (R) - Berlin-Breslau (R) - Magdeburg-Halberstadt (T) - Deutz-Minden (R)
Ein Frankobrief aus Moskau, Russland nach Bordeaux von 1848
Vollständig vom Absender bezahlt. Das russische Inlandsfranko von 10 Kop. wurde (wie üblich) nicht mit notiert, das Weiterfranko betrug 14 Sgr.
Bei Frankobriefen aus Russland erhielt Frankreich, unabhängig von dem Bestimmungsort, je 30 Gramm 1 F 60 C. vergütet.
Viele Grüße
Michael