Lieber Bruno,
nun muss ich doch antworten, wiewohl ich das eigentlich nicht wollte, weil der Imponderabilien einfach zuviele sind.
Fangen wir mit dem einzigen Stempel an, den wir hier haben: d´Autriche.
Diesen Stempel gibt es mannigfaltig von mehreren Orten (Augsburg, Frankfurt/Main, Kehl, Strasbourg, Nürnberg, Regensburg um nur ein paar zu nennen).
Allein Augsburg hatte mind. 3 Typen davon vor 1788 bis mind. 1808, wenn ich nicht irre. Sie sind schwer unterscheidbar und da reden wir noch nicht von den anderen. Laufwegsmäßig würde ich den Stempel Regensburg oder Augsburg zuordnen - an eine Leitung über Nürnberg glaube ich nicht ...
Ausgehend von den o. a. Verwendungsjahren schauen wir uns die Taxpatente Österreichs an, was die Gebühren für AUSLANDSBRIEFE angeht, denn es gab auch Inlandstarife, die sich i. d. R. stark unterschieden. Vergessen sollten wir auch nicht den Grenzfrankozwang, also sollte eine der 3 Taxen 8, 10 und 12 das österr. Franko bis zur bayer. bzw. zur Reichsgrenze darstellen.
Mit dem Tax-Patent vom 20.9.1751, gültig bis 31.10.1789, galt die IV. Stufe des Posttarifs von 1750 mit einem Distanzporto, dessen Höhe ich nicht kenne, weil das alles lange vor meiner Zeit spielt (ich sammler Bayern - Österreich erst ab 1819).
Vom Schriftduktus her könnten die 8 österreichisch sein als Kreuzer Conventionsmünze. Aber das ist nur geraten.
Ab dem 1.11.1789 trat unter der I. Stufe für Briefe in fremde Staaten, darunter auch das heilige römische Reich deutscher Nation, eine Gebühr von 8 Kr. CM für den einfachen, bis 1/2 Wiener Loth schweren Brief. Bei einem Doppelbrief über 1/2 bis 1 Loth betrugen die Kosten 16 Kr. CM.
Nun war aber für Auslandsbriefe die Halbfrankierung vorgesehen und nur Inlandsbriefe konnten von den Absendern ganz frankiert werden.
Demnach, unterstellt, dass die 8 österreichisch ist, sollte es u. U. ein Brief der 2. Gewichtsstufe zu 16 Kr. CM sein, dessen Hälfte = 8 Kr. CM vom Absender bezahlt und diese Halbfrankatur vorne notiert worden war (damals hatte man in Österreich das Franko VORNE notiert, nicht wie sonst bei praktisch allen anderen deutschsprachigen Ländern hinten).
Die weiteren in diese Zeit fallenden 5 Taxpatente Österreichs erspare ich uns, da die Gebühren kriegsbedingt inflationierten und nie wieder solch geringe Sätze wie 8, 10 oder 12 Kr. CM erreichten.
Da das Tax-Patent vom 18.6.1798 schon für einfache Auslandsbriefe von 12 Kr. CM vorsah und ich sowohl die 10, als auch die 12 von derselben Hand sehe, müsste der Verwendungszeitraum ergo Nov. 1789 bis 17.6.1798 sein.
Demnach sollte der Absender 8x CM bezahlt haben und der Empfänger 10x und 12x rheinisch, oder 10x plus 2x = 12x rheinisch, das weiß ich leider nicht.
Vlt. kommst du über den Rentmeister Bühler in Schweigern/Schwaigern weiter?
Zu Rentmeister (von) Bühler zu Schwaigern: