Frankobrief aus „Bliescastell le 29. Fructidor an VII“ (= 29. August 1799) nach Paris, in Zweibrücken aufgegeben und an den Bürger Cambacérès ins Justizministerium adressiert. „P.100.P DEUX-PONTS“ als Aufgabestempel, handschriftlich „franche“ (= frei). Über dem „C“ von „citoijen“: Pariser Durchgangsstempel mit der Jakobinermütze und P.P.; sehr frühe Verwendung des Frankostempels von Zweibrücken.
Besagter „Bürger“ im Adressatenfeld des vorstehenden Briefes war niemand anderes als Jean-Jaques Régis de Cambacérès, Herzog von Parma, französischer Jurist und Staatsmann, von 1805 bis 1814 und 1815, unter Napoleon erster Regierungschef in Frankreich.
Cambacérès war ab 1792 Konventsmitglied, nach dem 9. Thermidor 1794 Präsident des französischen Wohlfahrtsausschusses, ab Oktober 1796 Präsident des Rats der Fünfhundert (= eine Kammer des französischen Parlaments), seit 1799 Justizminister Frankreichs, nach dem 18. Brumaire VIII (= 9. November 1799) zweiter Konsul, 1803 Mitglied der Académie franḉaise, 1804 (nach der Erhebung Napoleons zum Kaiser) Reichskanzler des französischen Reiches, 1808 Herzog von Parma.
Er hatte großen Anteil an der Gestaltung der Justiz und inneren Verwaltung Frankreichs. Zudem war er der Vorsitzende der von Napoleon eingesetzten Experten-kommission zur Redaktion des Code Civil.