Liebe Freunde,
wer noch eine superschlaue Idee für eine erstklassige 1-Rahmen-Sammlung braucht, darf sich an dieser einen Vorschrift ergötzen, die sicher auch vice versa taugt und an geeigneten Briefen mangelt es sicher nicht ...
Liebe Freunde,
wer noch eine superschlaue Idee für eine erstklassige 1-Rahmen-Sammlung braucht, darf sich an dieser einen Vorschrift ergötzen, die sicher auch vice versa taugt und an geeigneten Briefen mangelt es sicher nicht ...
Lieber Ralph,
danke für diese interessante Quelle. Sicherlich spannend, solche Briefe zusammen zu bekommen ....
Was ich aber nicht so ganz verstehe:
Wie unterscheiden sich die Umschläge 2 und 3 der erlaubten Beispiele, ausser dass ein Brief hochkant gezeichnet ist und der andere quer?
Wie wäre denn der Umschlag 3 aus den nicht zulässigen Siegelungen korrekt zu siegeln?
Gruß
Michael
Lieber Michael,
ganz ehrlich - ich habe noch nie einen Brief siegelseitig nach Variante illegal 3 in meinem Leben gesehen ... von daher bin ich da auch etwas ratlos.
Aber illegal 1 hatte ich mal und der lief unkorrigiert durch.
Man muss hier also nicht alles so eng sehen, aber ich weiß, dass Chargébriefe in Einzelfällen vom Ausland nicht angenommen wurden, weil die Verschlüsse mangelhaft waren und Bayern bekam seine Post prompt wieder retour. Solch einen Brief würde ich gerne mal zeigen können - so kenne ich das nur aus der Primärliteratur.