Pirmasens - Pirmasens 16.03.1907
.
Hallo zusammen,
.
manchmal lohnt es sich doch noch auf den Flohmarkt zu gehen. So geschehen gestern, wo das nachstehend abgebildete Belegstück, vor seinem definitiv drohenden Untergang aus einem modrigen Altpapierkarton "errettet" werden konnte. Das Schreiben ist unten links als Regierungssache mit "Kostennote" (= Gebührenrechnungdes Notars) gekennzeichnet, was darauf schließen lässt, dass damit auf den Tatbestand der Gebührenfreiheit hingewiesen werden sollte.Dem noch französisch geprägten Notariatsgesetz von 1861 zu Folge waren Notare in Bayern zwar Staatsbeamte, jedoch ohne feste Besoldung und ohne Absicherung für den Ruhestand. Der hauptberuflich tätige Notar war insofern auf Gebühren angewiesen, die er befugt war mit seiner Beurkundungszuständigkeit zu erheben..
.
+ Gruß
.vom Pälzer
.
verwendete Quelle:
http://www.notarkammer-pfalz.de/institutionen/…geschichte.html