Hallo Pälzer,
die Notare und Advokaten konnte die postalischen Scheine nutzen, dann waren sie kostenpflichtig, oder eigene Scheine verwenden, dann war die Recommandation kostenlos (es gab ein paar Expeditoren, die auf ihre 6 bzw. später 7 Kr. bestanden, auch wenn sie "fremde" Scheine vorgelegt bekamen - das wurde von oben moniert und die Expeditoren ernsthaft ermahnt, zukünftig die Scheine gratis auszufertigen).
Allen Postnutzern war es bei gutem Leumund möglich, ihre Gebühren stunden zu lassen. So kostete z. B. ein Postfach pro Jahr 5 Gulden und mit "Anschreibung der Gebühren" 10 Gulden. Die Post notierte diese "Postrückstände" dann auf eigenen Zetteln und rechnete nach vereinbartem Limit (zeitlich oder finanziell) ab. Diese Stücke sind sehr selten - ich kenne 4 Stück und konnte mir 2 davon sichern.
Liebe Grüsse von bayern klassisch