Rußland über Österreich und Bayern nach Württemberg

  • Hallo Karl,

    schau dir die Portobriefe Württemberg - Österreich an, da steht immer 12/4 und 13/7. Hier ein Link aus dem Forum dazu:

    Württemberg bis 31.8.1851 nach Österreich

    # 14 + # 17 zum Beispiel, da siehst du die Brüche perfekt 12/4 in CM und 13/7 in Kr. rheinisch.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ralf,

    muss man nicht unterscheiden zwischen Briefen im Wechselverkehr, wie die oben erwähnten, und Transitbriefen.

    Bei den Briefen im Wechselverkehr handelt es sich bei den 12 Kr. C.M. um eine Gemeinschaftsgebühr. Württemberg erhielt demzufolge 6 Kr. C.M. + 4 Kr. C.M. Transitzuschlag = 10 Kr. C.M. = 13 Kr. rhein. Österreich erhielt 6 Kr. C.M. = 7 Kr. rhein.

    Bei einem Transitbrief, wie dem Brief von Michael, erhielt Österreich jedoch 12 Kr. C.M. = 15 Kr. rhein. und Württemberg erhielt nur 4 Kr. C.M. = 5 Kr. rhein.

    Grüße von liball

  • Hallo Karl,

    Österreich - Württemberg war doch auch immer ein Transit durch Bayern und ich meine, dass auch russische Briefe den Österreichischen nach Württemberg beigepackt und auch so verrechnet wurden.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Michael,

    der PV Bayern - Österreich vom 1.10.1842 war ein bilateraler Postvertrag, der keine Transite zum Gegenstand hatte. Diese Regelungen blieben inhaltlich mit dem PV Bayern - Österreich von 1819 weiterhin in Kraft (bis 30.6.1850).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Michael,

    der PV Bayern-Österreich von 1842 war zwar im wesentlichen ein bilateraler Postvertrag, enthielt jedoch im Abschnitt B auch Bestimmungen über die Regulierung der Transitverhältnisse. So wurde in Art. 16 die österreichische Transitgebühr von 20 Kr. C.M. vom Vertrag 1819 auf 12 Kr. C.M. reduziert.

    Diese 12 Kr. C.M. Transitgebühr stehen auch im Vertrag Taxis-Württemberg von 1843 für die Briefe aus den südrussischen Provinzen.

    Grüße von liball