• Liebe Freunde,

    ein Portobrief aus Lindenberg vom 9.9.1851 mit Postaufgabe in Weiler im Allgäu vom selben Tag nach Wohlen stellt den Postgeschichtler vor Probleme.

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    Die Siegelseite ist blank. Bayern notierte unten links 3 Kr. bis zur Grenze bei Lindau. Die Schweiz notierte oben 10 Kreuzer als Gesamtporto.

    Meine Frage: Wie verteilten sich die restlichen 7 Kr. an Zürich und den Aargau?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber bayern klassisch,

    meiner Meinung nach gab es 1851 keine Aufteilung mehr zwischen Aargau und Zürich, da zum 1.1.1849 das Postwesen vom Bund übernommen wurde.

    Grüsse von liball

  • Lieber liball,

    danke für den Hinweis - ist klar, als Bundespost gab es keine Teilung mehr. Also nur 7 Kr. für die Schweiz. :)

    Lieber VorphilaBayern,

    ein sehr schönes Stück - Frankobriefe waren immer seltener als Portobriefe, daher sollte man sie nicht vernachlässigen. Wenn es nur mehr davon gäbe ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    ich möchte heute etwas Besonderes zeigen, auch wenn es prima vista nicht so anmutet.

    [Blockierte Grafik: http://s3.imgimg.de/uploads/IMG001298d13d9ajpg.jpg]

    Ein Brief aus dem Allgäu, Röthenbach, vom lieben liball fand Eingang in meine kleine Bayern - Schweiz - Sammlung. Vielen Dank nochmals dafür. :)

    Er datiert vom 4.10.1852 und war nach Wohlen im Aargau gerichtet. Die Besonderheit kann man nur wissen, nicht ahnen: Bayern setzte den Vertrag zum 1.10.1852 um, die Schweiz aber erst zum 15.10.1852, warum auch immer. Daher ist es streng genommen auch kein bilateraler Brief des Postvertrages vom 1.10.1852, sondern ein Mischling.

    Bayern setzte 3 Kr. für Briefe bis 10 Meilen zur Grenze an. Die CH taxierte mit 30 Rappen für den Empfänger, wobei 3 Kr. 10 Rappen entsprachen, so dass sie 20 Rappen an Porto für ihre Strecke ansetzte (wurde in Zürich vermerkt). Der Brief ist also gerade so taxiert worden, als wäre er nach dem 15.10.1852 versandt worden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    • Offizieller Beitrag

    Hallo bayern klassisch

    Danke fürs Zeigen. :)

    Es hat mich mal gewundert wie Briefe aus dieser Zeit ausgesehen hatten. Aber hier ist mindestens einen Beispiel.
    Gibt es Briefe die unterschiedlich behandelt waren? Also in Bayern nach neuen und in Schweiz nach alten?

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    eine gute Frage, die zeigt, dass du dich mit der Materie auseinander gesetzt hast.

    Ich kenne nur einen einzigen Brief vom bayerischen Ersttag, dem 1.10.1852. Mein Freund Cameo hat ihn mal bei eBay entdeckt und konnte mich durch Nettigkeit vom Bieten fernhalten. Sonst wäre der teuer geworden ...

    Ich habe ihn gebeten, sein Stück zu zeigen. Du wirst staunen! Sein Brief ist anders behandelt worden, aber ich will nicht vorgreifen und habe ihn gebeten ihn hier zu zeigen.

    Außer diesen beiden Briefen kenne ich keinen, der in die Interimszeit zu datieren ist; aus der CH kenne ich gar keinen und es wäre interessant zu sehen, wie man dort vorging, wenn gleich ich mir das denken kann.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber bayern klassisch

    Erstmal möchte ich deine Frage zur Taxierung der 7 Kreuzer deines Briefs vom 9.9.1851 beantworten:

    Der Portobrief vom 9.9.1851 war in Weiler für den bayerischen Anteil mit 3 Kreuzern rh. für einen Brief der ersten Gewichtstufe bis ½ Loth vortaxiert worden. Gemäß Gebührentabelle (1845-1851) des Zentralpostamtes Aarau waren unfrankiert eingehende Korrespondenzen ab Grenze bis Wohlen mit 6 Schweizer Kreuzer Porto zu belegen. Laut einer 1851 im Kanton Aargau und Basel noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1826 waren „auswärtige Taxaturen mit Bruchzahlen oder einzelnen Kreuzern immer auf volle 2 Kreuzer (bzw. 5 Rappen) aufzurunden“. Der Bayerische Taxanteil wurde also von 3 auf 4 Kreuzer angehoben und in Wohlen vom Empfänger ein Gesamtporto von 10 Schweizer Kreuzern (in rot angeschrieben) eingehoben.

    Beste Grüße Cameo

  • Lieber Cameo,

    vielen Dank für die Beschreibung des 10 Kr. Briefes - ab dem Vertrag von 1852 ist mir eigentlich alles klar, aber davor gilt es noch Wissenslöcher zu stopfen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Cameo,

    1. Der Vertrag galt von bayerischer Seite, dann hätte man nur 3 Kr. für Bayern anzusetzen gehabt, so dass wir auch auf einen 10 Kr. = 30 Rappen - Brief kämen, was hier nicht der Fall ist.

    2. Die Aufgabepost taxierte ihn mit 9 Kr. in Tinte, was das Gesamtporto darstellte. Man rechnete 3 Kr. für Bayern bis 10 Meilen und 6 Kr. für die CH über 10 Meilen.

    Die CH machte den Fehler und erkannte die 9 Kr. als bayerisches Porto, zu dem sie 25 Rappen aufschlug und so auf 55 Rappen kam.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Gratulation Bayern klassisch

    so lautet auch eine meiner Interpretationen:

    Nur auf die fehlenden 25 Rappen muss man erst noch kommen:

    In Bayern wurde der Brief schon nach dem neuen Vertrag zum 1.10.1852 taxiert, allerdings machte der Expeditor einen Fehler. er hätte nicht 9 Kr als Gesamtporto schreiben dürfen, sondern hätte dies als 3/6 ausweisen müssen.(§ 11 der PV vom 30.9.1852). Für die Schweiz hätte der Brief nach dem neuen Vertrag aber 20 Rappen kosten müssen - macht 30 und nicht 55 Rappen Porto. Wenn derSchweizer die 9 Kr als bayerischen Anteil ( = 30 Rappen) rechnet kommen wir auf 50 Rappen - also auch nicht genau zum Ziel.

    Der taxierende Beamte in Zürich interpretierte (wohl in Unkenntnis der grenznahen Lage von Weiler) die 9 Kreuzer als bayrische Taxe bis zur Grenze und rechnete diese in 30 Rappen um. Hinzu kamen 6 Schweizer Kreuzer bis Wohlen, welche nach dem alten Vertrag 15 Rappen entsprachen. Das Gesamtporto hätte dann 45 Rappen betragen.

    Offensichtlich wog der Brief aber zwischen ½ und 1 Loth, weshalb für den Schweizer Anteil nach altem Vertrag das 1 ½ fache der Taxe angesetzt wurde (22,5 Rappen). Diese wurden auf 25 Rappen aufgerundet und vom Empfänger insgesamt 55 Rappen eingehoben.

    Zusammenfassung :

    1. Brief 1/2 -1 Loth schwer

    2. In Bayern fälschlich mit 9 statt 3/6 taxiert = neuer Vertrag

    3. In der Schweiz die 9 Kr als bayerische Taxe interpretieret und in 30 Rappen umgerechnet

    4. Nach altem Vertrag für einfaches Gewicht bis 1/2 Loth 15 Rappen und für diesen Brief der zweiten Gewichtstufe das 1 1/2 fache nämlich 22,5 Rappen - aufgerundet 25 Rappen taxiert. = alter Vertrag

    5. Gesamtporto = 55 Rappen, Taxierung in Bayern nach dem neuen, in der Schweiz noch nach dem alten Vertrag.

    Diese Erklärung ist mein Favorit, die untenstehende habe ich auch noch auf meinem Sammlungsblatt:

    Eine alternative Erklärung der Taxierung wäre folgende: Die Schweizer Bundespost schloss am 16.Mai 1851 einen Vertrag mit der Rheinpfalz, Preußen, Hannover, Sachsen und Mecklenburg ab, welche eine Taxierung bis zum Bestimmungsort ermöglichte. Zum 19. Mai wurde den Schweizer Postämtern eine Tarifaufstellung mit Taxen nach Bayern geliefert (diese würde ich gerne mal einsehen) . Die Schweiz wurde hierfür wie im Inlandsverkehr in 4 Rayons eingeteilt ( bis 10 Wegstunden, 10-25, 25-40 sowie mehr als 40 Wegstunden).

    Mit Umstellung der Währung durch die Bundespost ab 1.1.1852 erhöhten sich diese Tarife um ca. 30 % . Der Tarif für frankierte oder unfrankierte Briefe aus den Deutschen Staaten in den 3 Schweizer Rayon ( 25-40 Wegstunden) wurde von 40 auf 55 Rappen angehoben.

    Möglicherweise wurde obiger Brief unabhängig von der bayrischen Vortaxierung mit diesen 55 Rappen für einen Brief aus Bayern nach dem 3. Schweizer Rayon taxiert.

    Mögliche Einschränkung dieser Erklärung: Sie galt für die bayerische Rheinpfalz und möglicherweise nicht für das rechtsrheinische Bayern.

    Vielleicht könnt ihr ja noch Argumente für die eine oder andere These liefern. Liegt jemandem oben erwähnte Tarifaufstellung von 1851 vor?

    Beste Grüße

    Cameo

  • Lieber Cameo,

    danke! :)

    An die Variante 2 glaube ich nicht. Einen Vertrag mit der Rheinpfalz konnte man doch gar nicht abschließen, weil die zu Bayern gehörte und ich in der bayer. Literatur nichts hierüber finde. Bist du mit dieser Quelle ganz sicher? Oder meinst du Briefe aus der Rheinpfalz über Baden nach der CH?

    Das würde hier aber nicht greifen, weil über Baden immer Basel das Kartenschlußpostamt war und nicht Zürich.

    Ich sehe deine Version 1) als richtig an und beneide dich um dieses Schmuckstück, das jeder Sammler gerne hätte. :P:P:P

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo Bayern klassisch

    Zu Version 2 : Das Zitat mit dem Postvertrag habe ich aus dem "Schäfer" Briefpostverkehr "Schweiz-Ausland". Leider schreibt er nichts genaues darüber. Möglicherweise handelt es sich um Verträge mit Baden zum Transit in die Rheinpfalz, Preußen etc. Der neueste "Schäfer" Band XII von 2011 gibt diesbzgl. auch keine neuen Informationen.

    Da gibt es zwischen 1849 und 1852 viel Bewegung auf Schweizer Seite in den Postbeziehungen zu Bayern, die sich in unseren Verordnungen nicht widerspiegelt und über die ich gerne mehr wüsste. Ich habe schon mit zwei versierten Schweizer Sammlern Kontakt aufgenommen, die aber auch nur das von mir zitierte in Ihren Aufsätzen schreiben, ohne die Originalquelle eingesehen zu haben. Man hat mir geraten, im PTT Archiv in Bern zu recherchieren....Wenn ich mal im Ruhestand bin.

    Gruß Cameo

  • Lieber Cameo,

    danke für deine Antwort.

    Den "Schäfer" habe ich auch - ein gutes Buch, aber alles was außerhalb der Schweiz beschrieben wurde, ist mit großer Vorsicht zu genießen. Jedes Buch hat Fehler, aber dieses eigentlich tolle Buch sollte weniger haben ...

    Ab dem 1.5.1851 kam Baden in den Postverein - das hatte Auswirkungen für die Pfalz, sonst nichts. Vermutlich hat er das gemeint.

    Die Version, die wir beide bevorzugen, ist die einzig richtige und so würde ich den Brief auch beschreiben. Wenn du unsicher bei dem Brief bist, gib ihn mir - ich bin es nicht. :thumbup:8o:P

    Das PTT - Archiv in Bern zu filtern ist eine Sesyphos - Arbeit, die du dir nicht mal im Ruhestand wünschen wirst. Das können doch unsere Schweizer Kollegen vor Ort angehen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • liebe Freunde des Altpapiers,
    kann vielleicht jemand diese Nuss knacken ?
    Bayern 18xr (über baden ??), dann 9xr für ? , dann 4xr für ? und letzlich 3 xr für den boten ?
    nürnberg 23.1.1849 nach schönenwerd bei aarau im kanton solothurn
    besten dank und viele grüsse
    bayernalbi