Insinuation / Zustellungsurkunde

  • Lieber Dietmar,

    ja, du hast ganz Recht, ich hätte Bahnpost schreiben sollen, statt der Originalterminus zu benutzen. Aber hast du zuvor schon einmal eine Bahnpostinsinuation gesehen? Ich nicht, aber bei Bayern gibt es eh alles, von daher auch das. :)

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    Insinuation auf der Bahnpost? Ich hätte nicht gedacht, daß es so etwas gab. Wenn Ralph das bisher nicht gesehen hat, dann fällt so etwas unter den Begriff RRRR.

    liebe Grüße

    Dieter

  • Lieber Dieter,

    so ist es - schon eine gewöhnliche Auflieferung von Dienstbriefen bei der Bahnpost ist ein Umstand, den man erst einmal belegen können muss (ich habe 2 Briefe dieser Art, aber auch noch nicht viel mehr gesehen).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    ein Dienstbrief des bayer. Stadtgerichts Bamberg vom 21.10.1865 war an das bayer. Landgericht Hofheim gerichtet. Bei portofreien Dienstbriefen war hier das Kürzel R.S. für Regierungs-Sache angebracht, bei allen anderen P.S. für Partei-Sache und somit waren jene portopflichtig, also entweder frankiert, oder mit Porto belegt.

    Hier war man faul im Bamberg, weil man nicht die Absenderbehörde oben benannte, sondern einfach nur das Dienstsiegel vorne abschlug und auch R.S. bzw. P.S. wurde nicht notiert, nur die Expeditions-Nummer 104 und "Beilage". Die Aufgabepost taxierte ihn daher wie einen portopflichtigen Brief mit 12x über 1 bis 15 Loth mit 12x, wobei eine frankierte Aufgabe nur die Hälfte gekostet hätte.

    Siegelseitig sehen wir den Ankunftsstempel von Hofheim selbigen Tages und den Insinuationsvermerk: Ins. den ein und zwanzigsten Oktober, Birzler.

  • Lieber Hermann,

    das war eine Postnachnahme zu 30x - müsste also Fahrpost gewesen sein, auch wenn der Vermerk eher zur Briefpost tendieren lässt. Gab es da Grenzen?

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    in #77 habe ich ja schon den Grund genannt, warum ab 1842 verstärkt Insinuationsvermerke auf Briefen auftauchen. Um der Vorschrift Genüge zu tun und um lästige Schreibarbeiten zu verringern, ließ das Kreis- und Stadtgericht Nürnberg lithografierte Vordrucke anfertigen, bei denen beim Datum nur noch Tag, Monat und die Endziffer der Jahreszahl eingetragen werden mussten. Wahrscheinlich gab es diese Vordrucke zu Hunderten, aber das war der erste, den ich bewusst gesehen habe.

    Damit man sich den Vordruck besser vorstellen kann, habe ich einmal eine »neutrale« Fassung hergestellt.

    Rückseitig sind sogar noch mitlithografierte Falz- oder Anlagestriche zu sehen.

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Hallo Freunde,

    Erdinger hat hier im Thread in Beitrag 36 schon etwas zu den im Jahr 1862 neu eingeführten Zustellscheinen für die Bezirksämter geschrieben.

    Der folgende Brief hat zwar seinen vollen, langen Inhalt (2 Seiten), aber ihm fehlt ein Datum. Insofern kann man ihn nicht genau datieren. Er lief 1869 oder 1870 von Hemau aus ins unmittelbar neben Hemau gelegene Beratzhofen.

    Unter dem " R. S. " und der Exp. Nummer ist vom Bezirksamt Hemau vermerkt: "Mit Zustellschein".

    Viele Grüße

    Bayern-Kreuzer

  • Lieber Wolfgang,

    da steht mit Zustellschein, also war eine vermutlich nicht postalische Retour-Recepisse dabei.

    Bei einer postalischen Retour-Recepisse hätte man bei Behörden als Absender "Mit Post-Lieferschein" vermerken sollen.

    Schönes Stück!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    vielen Dank für deine Anmerkungen zu meinem eingestellten Brief aus Hemau.

    Dietmar spricht in seinem Beitrag 36 von " einem eigenen, in Absprache mit der Post geregelten Insinuationsverfahren. Briefen konnten nun Zustellscheine beigelegt werden, dei dem Empfänger vom Briefträger zur Unterschrift vorgelegt wurden. "

    Kann man bei einem solchen Verfahren nicht doch von einem postalischen Verfahren sprechen?

    Viele Grüße

    Wolfgang

  • Lieber Wolfgang,

    ja, kann man und sollte man auch.

    Aber ich kenne auch die Variante (aus den 1830er Jahren bis zum Ende der Kreuzerzeit), dass eine Behörde an eine andere Behörde oder einen Privaten einfach ein Schreiben mitschickte, dass der Empfänger zu unterzeichnen hatte und dann wieder dem Absender remittieren sollte (in der Regel portofrei).

    Den Versand hin und her wickelte die Post natürlich ab, aber es war halt keine Post-Retour-Recepisse bzw. es war kein Post-Lieferschein, sondern einfach ein ohne Zuhilfenahme der Post konzipierter Vordruck.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    das Thema Zustellscheine der Bezirksämter ist posthistorisch noch eine Grauzone.

    Einen formal korrekten Zustellschein nach der postalischen Vorschrift habe ich noch nicht gesehen.

    Häufig wurden weiterhin die Begriffe Insinuation oder Rezepisse gebraucht.

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!