• ...nach dem Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Kgl. Bayer. Posten und Eisenbahnen Nr. 56 vom 30.12.1860 war ab 01.01.1861 die Rekommendationsgebühr jederzeit zugleich mit dem Porto einzuheben. Stellt sich für mich angesichts der eingangs in post 120 gemachten Aussage die Frage, wie es dann vorher war.

    Auf jeden Fall aber stammt der Beleg aus der Zeit danach und da waren schon seit dem Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Kgl. Bayer. Posten und Eisenbahnen Nr. 45 vom 06.08.1857 die Postvermerke für Porto in Blau anzugeben, was auf dem o.a. Beleg auch korrekt passiert sein dürfte.

    Nimmt man jetzt das in post 1 gezeigte Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Kgl. Bayer. Verkehrtsanstalten Nr. 41 vom 30.09.1862, welches speziell die Lokal-Correspondenzen betrifft, dann findet man dort in Art. 3 Satz 2 einen Verwendungszwang der Portomarken. Allerdings ist hier nicht klargestellt, dass das auch für ein Reco-Porto galt.


    + Gruß !

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    Einmal editiert, zuletzt von Pälzer (20. Dezember 2014 um 18:09)

  • Hallo Pälzer,

    danke für die angezogenen VO. Das mit der blauen Farbe darf man aber getrost als Theorie abtun, weil sich in Bayern viele nicht daran hielten.

    Zuvor war ab dem 1.7.1850 bei einem privaten Brief unter Charge immer zu frankieren, also nichts mit Porto - Charge. Vor diesem Zeitpunkt gab es beides - wobei der Absender

    1. für Franko und Charge zahlte, oder

    2. nur für Charge zahlte und das Porto dem Empfänger überließ.

    Recodienstbriefe, die portofrei waren, fallen nicht unter diese Rubrik.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ...sieht dann tendenziell nach einer Regelungslücke aus. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann war im Francofall das Chargé erst ab 01.03.1874 in Francomarken zu kleben.

    Kann das sein, dass in der einschlägigen VO - die mir leider nicht vorliegt - auch und erst dann etwas konkreteres für die Verwendung von Portomarken für ein "Porto-Chargé" geregelt wurde ?

    + Gruß !

    vom Pälzer

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  • Hallo Pälzer,

    nicht, dass ich wüßte ...

    Man hat in München wohl gar nicht realisiert, dass es auch nach der Einführung der P1 überhaupt Recobriefe geben würde, scheint mir.

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu ein grenzüberschreitender Brief:
    Brief aus Sesslach (Kgr. Bayern) in das nahe Tambach (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha / Deutsche Reichspost). Tambach gehörte anscheinend zum Landbestellbezirk von Sesslach, nachdem Schloß Tambach zum Königreich Bayern gehörte. Der Brief ist vom 26. Oktober 1871.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo zusammen,

    hallo Hermann,

    ich habe den Brief auch gesehen, aber nicht darauf geboten. Leider ist es kein grenzüberschreitender Brief. Tambach in Sachsen-Coburg-Gotha liegt gut 10 Meilen entfernt. Gemeint ist hier das "Dorf" Tambach mit gerade einmal 5 Häusern knapp eine Meile von Sesslach entfernt und natürlich in dessen Zustellbezirk. Schade :(:( Aber auch so ist es ein Beleg mit Gesicht. :thumbup:

    Grüße aus Frankfurt
    hasselbert

    PS Tambach hat mehrere große Fischteiche. Das passt zum Text.

  • Hallo hasselpert,

    herzlichen Dank.
    Ich war immer der Ansicht, daß das Schloß Tambach zum Kgr. Bayern und der angrenzende Ort Tambach zum Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gehörte, da habe ich mich getäuscht.

    Beste Grüße, Hermann

  • Hallo liebe Freunde,

    ... soll dieses Exemplar in die Rundablage oder gibt es hierfür evtl. eine neue "Heimat" ? .... ?(

    Schöne Grüße
    Bayern-Nerv Volker

    Bilder

    Nimm dir im Leben ruhig die Zeit zum Sammeln und genieße einen guten Wein, denn die gesammelte Zeit nimmt dir irgendwann das Leben und dann wird man um dich weinen. (V.R.)

    Bayernfarbenvielfaltverrückt - warum nicht?

  • Lieber bayern-nerv,

    ich denke, der Stempel ist "hand - made". Schau dir mal bitte die Länge der Ziffern an - das sieht für mich sehr spanisch aus. Aber andere werden sich hierzu vlt. profilierter äußern können.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    ich frage mal an, was die Forenmeinung zu einer P1 mit Attest Maria Brettl von 2014 ist, die auf einer Reg(ierungs) - Sache klebt und aus Freising stammt. Wie seht ihr das Stück?

    http://www.ebay.de/itm/AD-Bayern-…GAAAOSwh-1W3b2A

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bk,

    ist das ein Notar als Absender gewesen ? Was man m.E. sagen kann: Eine Portofreiheit für den Adressaten (Pfarramt) bestand nicht, das mit dem Nahbereich sollte stimmen und so wie`s augenscheinlich daherkommt haben bereits zwei Prüfer die Zugehörigkeit der Marke zum Brief bestätigt.

    Drei Fragen sind aber m.E. noch berechtigt: Woran/woher kann man den im Attest angeführten Beförderungsmonat Februar an dem Beleg ablesen ? Kam es öfters vor, dass kein gesonderter Aufgabeabschlag erfolgte und man das im "Huckepack" mit der Annullierung der Portomarken verband ? Ist der Beleg im Original wirklich so schön schneeweiss wie im Bild ?

    + Gruß !

    vom Pälzer

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  • Hallo Pälzer,

    die Portofreiheit eines Adressaten war nicht relevant. Im Gegenteil sollten Briefe an Behörden immer frankiert werden.

    Nur einen Stempel zu nutzen für Marke und Brief kam häufig vor bei Portomarkenbriefen, bei denen man eh wenig Akribie an den Tag legte, weil es keine Kontrolle der eigenen Tätigkeiten gab.

    Wenn es vom Herrn Notar keine Regierungssache gewesen wäre, hätte man ihn die Franchise streichen lassen müssen (die "Korrektur der Adresse" wurde i. d. Regel schon verlangt).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Pälzer,

    Private hatten ihre Schreiben an Behörden (egal welche) zu frankieren. Unfreie Schreiben an Behörden waren schon normal gar nicht am Schalter annehmbar, d. h. die Aufgabepost hatte den privaten Absender einen Briefes an eine Behörde darüber zu belehren, dass er frankieren musste, andernfalls würde man ihm seinen Brief wieder zurück geben. Es kam also auf den Absender an.

    Eine Behörde konnte einer übergeordneten Behörde auch nicht so einfach einen mit Porto belasteten Brief schicken, sondern hatte zu frankieren - also "frei zu machen", entweder mit Marke (als Partei - Sache) oder per Franchise, wenn es ein Schreiben in reinen Dienstsachen war.

    Die Crux ist eine ganz andere: Es gibt leider Hunderte von Fällen, in denen sämtliche Vorschriften über den Haufen geworfen wurden und man sich einen Dreck um alles scherte, aus welchen Gründen auch immer.

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo bk,

    ich gehe davon aus, dass das Notariat im Auftrag der bayerischen Staatsregierung (Regierungssache) handelte und dem Pfarramt gegenüber eine Dienstleistung erbracht hat, zu der u.a. auch die Erstattung der Brief-Beförderungsgebühr gehörte.


    Das Notariat hätte nun entweder mit 1 Kr frankieren und diese 1 Kr auf die Gebührenrechnung der Dienstleistung mit draufschreiben können, was oft genug in der Praxis vorgekommen ist, ich habe selbst solche Beispiele von Amtsgerichten.

    Hat das Notariat in diesem Fall aber so nicht gemacht, sondern den Brief Porto verschickt und das den Empfänger (Pfarramt) zahlen lassen. Wenn der Adressat aber selbst zur Staatsverwaltung gehört hat, wie bspw. ein Bezirksamt, dann kann ich mir das nun einmal alles leidlich vorstellen.

    Deswegen ist die Portofreiheit eines Adressaten in meinen Augen sehr wohl von Bedeutung, oder ich habe etwas schlicht nicht kapiert und stehe strohdumm auf dem Schlauch.


    + Gruß !

    vom Pälzer

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  • Hallo Pälzer,

    Hat das Notariat in diesem Fall aber nicht, sondern den Brief Porto verschickt und das Pfarramt zahlen lassen

    das ist falsch. Das Notarial hat genau das Gegenteil von dem gemacht, was du ihm unterstellst - es hat eben Reg. - S(ache) notiert, damit der Brief NICHT porto laufen sollte und somit das Pfarramt NICHT zahlen sollte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bk,

    ich unterstelle gar nichts, ich versuche das zu tun zu dem Du hier höchstselbst aufgefordert hast: Den Vorgang zu analysieren !

    Wenn es sich so verhalten hat, wie zuvor dargestellt, warum babbt dann da überhaupt eine Portomarke auf dem Brief ?

    + Gruß !

    vom Pälzer

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  • Hallo Pälzer,

    Wenn es sich so verhalten hat, wie zuvor dargestellt, warum babbt dann da überhaupt eine Portomarke auf dem Brief ?

    das war der Grund meines Postings ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

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