• Hallo wuerttemberger,

    bei deinem Schein, nicht übel übrigens, sollte der Absender portofrei gestellt gewesen sein.

    War der Empfänger portofrei gestellt, taxierte man die Briefe oft und trug diese Taxe auch in die Postscheine ein, jedoch strich man sie später wieder auf Kosten der Staatskasse ab, weil sie ja angefallen waren, nur nicht vom Empfänger kassiert werden konnten.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo wuerttemberger,
    hallo bayern klassisch,

    man findet ja des öfteren Postscheine, bei denen kein Franko vermerkt ist, sondern nur die Scheingebühr.
    Ich weiss nicht, ob dann jeweils der Absender portofrei gestellt war.
    Kann bei Postscheinen ohne Frankovermerk nicht ein schon mit einer Kreuzermarke frankierter Brief eigeliefert worden sein, bei dem dann lediglich noch die Chargégebühr vom Absender zu zahlen war?

    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Lieber Wolfgang,

    da sprichst du einen interessanten Punkt an. Es gibt eine bayer. VO, in der genau das thematisisert wurde. Dort wurde erklärt, dass auch bei der Einlieferung frankierter Briefe das tarifgemäße Franko auf dem Postschein zu notieren war und man drohte mal wieder bei Contraventionen mit Strafen.

    Aber zur Zeit des Scheins von wuerttemberger gab es noch keine Marken, daher kam das erst mit der Einführung derselben.

    Portofreie Briefe von Behörden und Ämtern, die aber die Recogebühr zu zahlen verpflichtet waren, gibt und gab es ja zuhauf - als R.S. deklariert wurden die Scheine dafür natürlich auch in der 1. Zeile unbeschriftet belassen und nur die Chargégebühr (und ggfls. noch Expreß- oder Retour - Recepissegebühren) notiert.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Portofreie Briefe von Behörden und Ämtern, die aber die Recogebühr zu zahlen verpflichtet waren, gibt und gab es ja zuhauf

    Lieber Ralph,

    meines Wissens fiel die Recogebühr nur in Parteisachen, nicht in reinen Regierungssachen an. Das wurde bereits 1807 geregelt und auch später nicht revidiert, obwohl es dem Wortlaut der VO nach die Scheingebühr betraf. Im Prinzip sollten sich Scheine mit "RS" im Feld für Franko und die Erhebung einer Einschreibungsgebühr eigentlich ausschließen.

    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,

    das hing davon ab, welche Privilegien man welchen Behörden und Ämtern gestattete - mal waren einfache Briefe frei, schwere aber nicht, dann nur Drucksachen, Briefe aber nicht, dann nur Briefe an untere Behörden, Briefe an obere aber nicht - die Porto- und allgemeinen Gebührenfreiheiten waren so verwirrend und umfangreich, dabei oft wechselnd, dass ich hierzu keine pauschale Aussage treffen könnte.

    In der Zusammenfassung von Chr. Wachter sind ja viele Infos versteckt, aber es war halt nur der status quo der 1820er Jahre und konnte (und war auch) ein paar Jahre später wieder teils Makulatur (auch wenn oft noch bis in den 1860er Jahren auf diese hingewiesen wurde).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    vielleicht hab ich’s ja überlesen, aber im Wachter findet man zum Thema Einschreibung sowieso nichts.

    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,

    müsste ich mal nachlesen - mit Katze auf Bauch leider derzeit nicht möglich.
    In einem größeren Posten von Postscheinen der Pfalz (wohl 1.000 Stück von 1820 - 1870, verschiedene Orte) gab es mal ein paar, bei denen die Aufgabepost in der Frankozeile "R.S." oder "D.S." notierte, aber die Scheingebühr von 4 und 6 Kr. (letztere aus der Vormarkenzeit!) kassiert hatte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Dietmar,

    mit dem Wachter hast du Recht gehabt - habe nichts zu Recommandationen gefunden. Das stand dann in den VO - Blättern (z. B. als Spezialität Reco - Porto - Dienstbriefe ab 1850ff).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Freunde,

    mit Fahrpostbriefen und auch Postscheinen der Fahrpost habe ich noch arge Schwierigkeiten bei der Beschreibung.

    Der folgende Postschein der Fahrpost von Mellrichstadt wurde für einen Brief ausgestellt, mit dem wohl " sechs Gulden br. " (bar ?) verschickt wurden.

    Was ich bisher noch nicht gesehen habe - vielleicht ist es mit auch nur nicht aufgefallen - ist neben der Scheingebühr von 4 Kreuzern auch noch der Vermerk " 2 Kr. für Siegelung ".
    Ich vermute mal, dass unter den Augen des Expeditors die 6 Gulden in den Brief gepackt wurden und der Brief dann vom Expeditor amtlich versiegelt wurde.

    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Hallo bayern-kreuzer

    das eine Gebühr für die Versiegelung mit auf den Schein notiert wurde, dürfte m.E. selten vorkommen.
    Wertbriefe mußte ja versiegelt sein und wenn diese nicht vorhanden war oder nicht richtig angebracht wurde, konnte dies auch im Postamt (zumindestens war es so in Preussen) vorgenommen werden lassen.
    Dass dies auch nicht (immer) kostenlos war, kannst du somit zeigen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo
    Ein Brief an Rechtsanwalt Zorn in Würzburg, Wert Sechs Gulden bn – Banknoten (könnte in Frage kommen)
    Ein Siegelungsbebühr bei einen Wertbrief, interessant! Vielleicht kann jemand mehr da zu schreiben?
    LG A

    "Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben."
    W. v Humboldt

  • Hallo in die Runde

    in den Expeditionsvorschriften von 1865 in Magdeburg für die Packkammer, gibt es folgenden Hinweis:

    ...Auch zur Verbesserung der Emballage oder des Verschlusses dürfen die Unterbeamten die Hand bieten, so weit dies ohne Anwendung ihrer Privatsiegel, die in den Diensträumen durchaus nicht vorhanden sein dürfen, geschehen kann. Die dafür zu erhebene Gebühr muß in jedem einzelnen Falle von dem Packkammer-Aufsichts-Beamten resp. Schalterbeamten festgesetzt werden...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Freunde,

    zum Thema Siegelgebühr wie auch zur (vermeintlichen/echten) Portofreiheit steht etwas in meinem Beitrag über Postscheine im nächsten Rundbrief.
    Für die Siegelungsgebühr in Bayern gab es Vorschriften, die zwei Kreuzer Gebühr dafür waren darin festgesetzt.

    Leider muss ich im Moment sehr viel arbeiten, sonst könnte ich mich ausführlicher dazu auslassen.
    Jetzt muss ich noch einmal ins Hamsterrad ...

    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Ralph,

    in meinen Beitrag kommen nur Scheine aus meiner eigenen Sammlung. Das geschieht nicht aus Snobismus, sondern weil die verehrliche Mitgliederschar nach diesem ersten Anreißer hoffentlich fleißig in ihren Beständen kramt und für reichlich Fortsetzungen sorgt … Es würde mich nämlich sehr freuen, wenn wir das Thema dauerhaft etablieren könnten.

    Viele Grüße

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,

    ist doch verständlich - wollte nur mal einen zeigen, der mit Mühlradstempel (= Briefpost) "vorgestempelt" wurde, obwohl er bei der Fahrpost eingesetzt wurde und ich mir die 2 Kr. Notation nicht anders zu erklären weiß.

    Ich freue mich sehr auf deinen Artikel (wie auf die vorherigen von dir auch). :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Sammlerfreunde,

    nachdem der Ordner eh schon offen ist:

    1. Schein mit Vermerk "Verpacken" (für 3 xr)

    2. Schein mit Vermerk "frisch einpacken" (für 2 xr)

    3. Schein mit Vermerk "Verpackung + Brief schreiben" (für 6 xr)

    4. Schein mit Vermerk "Adresse" (für 1 xr) gemeint wahr wohl der Kauf eines Formulars Paketbegleitadresse

    Gruß

    bayernjäger