• Liebe Freunde,

    weil in diesem Forum die Freunde und Kenner bayerischer Postscheine stark vertreten sind, möchte ich mal fragen, was an dem hier so besonders sein soll?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Erdinger,

    ja - aber das ist nur die eine Seite der Medaille.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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    • Offizieller Beitrag

    Lieber bayern klassisch,

    ohne mich zu sehr in bayerische Interna einmischen zu wollen:

    Hat ein Absender an einem Tag drei Schreiben an einen Adressaten aufgegeben?
    Wieso fiel nur 1x die Scheingebühr an? Mit den 4 Kr. sollte doch wohl nicht das Stück Papier bezahlt werden ...

    Die Antwort hat aber Zeit, bis die bayerischen Spezies hier die Nuss geknackt haben.

    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael,

    danke für deine Antwort. Man muss aber schon ziemlich tief in der Materie verwurzelt sein, um erklären zu können, was doch so offensichtlich zu sein scheint.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo bayern klassisch!

    Vielen Dank für den wunderschönen Laufzettel. Ich bin beim lesen des Rundbbriefes leider noch nicht so weit gekommen. Das wird jetzt aber schnellstens nachgeholt ;)

    Dein letzter Postschein erschließt sich mir auch nicht. Mir fällt lediglich auf dass er keine Rekonummer besitzt...

    schöne Grüße,

    Nacktnasenwombat

  • Hallo in die Runde,

    dann will ich mal lösen: Hier gingen 3 Rekobriefe eines Absenders an eine Person ab! Das ansich ist schon sehr selten und äußerst ungewöhnlich. Dabei wundert es, dass bei den Porti eine Summe notiert wurde, bei den Chargégebühren aber nicht!

    Das Rätsel ist aber zu lösen, wenn man die Vorschrift kennt: Verlangt ein Aufgeben mehrerer an denselben Adressaten gerichteter Einschreibebriefe jeweils einen Postschein, so ist die Recommandationsgebühr für jeden einzelnen Brief zu erheben. Verlangt er hingegen für die Briefe nur die Ausfertigung eines Scheines, so darf ihm nur die Gebühr für diesen einen Schein berechnet werden.

    Genau so war das hier in Landsberg gelaufen. Das war so selten, dass er auch nur einen Strich machte und keine Nummer(n) vergab, wie er es hätte tun müssen. Gerne hätte ich noch die Briefe dazu gezeigt - das wäre es dann gewesen. Aber, leider, leider habe ich die 3 nicht gefunden in den letzten 30 Jahren ... :(

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo Nils,

    es brauchten nur die Gebühren eingetragen zu werden, die auch tatsächlich anfielen. War der Absender vom Porto und auch von der Erhebung der Chargégebühr befreit, dann war nichts einzusetzen.

    In der Regel hat man dann, um eventuellen Missbrauch zu vermeiden, die Zeilen mit einer Paraphe annulliert - hier hat man es unterlassen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • hallo nils,

    im Prinzip war sie immer zu zahlen, aber es gab Ausnahmen. Notare mit eigenen Scheinen, aktiv und passiv komplett portobefreite natürliche oder juristische Personen, die Taxis mit ihren Behörden, das Königshaus usw..

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo bayern klassisch

    Gibt es ein Übersicht über die Portofreiheiten hier? In der Zusammenstellung von Friedrich Wachter über die Portofreiheiten, ist diese Gebühre nicht erwähnt. Ich habe eben das Heft kurz durchgeschaut, und kann etwas übersehen haben.

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    nein, ich kenne keine Übersicht hierüber. Das Thema Portofreiheiten ist auch mit dem Buch von Wachter (ein sehr gutes!) nicht komplett abhandelbar.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (4. März 2011 um 20:59)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo bayern klassisch

    Darf ich dann fragen woher du weiss dass auch Chargegebühr nicht zu bezahlen war von zB Behörden? Dass der König nicht sein 4 Kreuzer aus sein Tasche nehmen müssten verstehe ich auch. Kann man es kurz so sagen dass alle RS Gebührenfrei waren, und alle PS zu zahlen war?
    Ich meine dass wir kurz diese Frage tangiert haben, bei ein von Luitpolds Scheine. Kann es aber nicht finden.

    Sonst ist die Frage gegenüber mein Schein als beantwortet zu rechnen. Hier sieht man nicht wer der Absender war und der Empfänger hatte wohl kein Portofreiheit.

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    das war individuell geregelt. Alle Briefe der Majestät waren unter Chargé abzusenden und per Expreß zuzustellen. Das musste nirgemdwo stehen und einen Postschein brauchte man dazu auch nicht, weswegen diese Briefe auch keine Reconummer hatten.

    Es gab Behörden, die zahlen mussten, andere nicht. Weil die Absender aus Postscheinen in der Regel nicht hervor gehen, ist es schwierig heraus zu finden, welche Behörde welche Gebührenfreiheit "anzusprechen" hatte.

    Es gab sogar Fälle, da waren Dienstbriefe portopflichtig, Dienststreifbänder aber portofrei! Es gibt Scheine, bei denen wurde kein Franko notiert, aber die Chargégebühr. Hier muss also der Absender portobefreit gewesen sein, aber nicht von der Recogebühr befreit.

    Dann gibt es welche wie deinen Schein, bei denen offensichtlich beide Geübühren nicht bezahlt werden mussten.

    Dann gab es individuelle Portofreiheiten z. B. bei Postadjunkten; diese brauchten bei Briefen nach Bayern und in den Postverein nichts zu zahlen, bei Briefen ins Ausland aber nur den ausländischen Anteil (wie bei K.D.S. ins Ausland). Stempelten Sie "Chargé" auf ihre Briefe, zogen aber keinen Schein, mussten sie auch nichts dafür zahlen, obwohl die Briefe im Päckchen für Recobriefe lagen. Dann bedeutete der Chargéstempel nur das, was das alte Nota Bene Zeichen in vergangenen Jahrhunderten ausdrücken sollte: Aufpassen! Im Falle des Verlusts war eine Reklamation nicht möglich, aber das hat man in Kauf genommen.

    Parteisachen waren immer zu frankieren, oder mit Porto und im Falle der Einschreibung mit der Chargégebühr zu belasten, da gab es keine Portofreiheiten.

    Unter D.S. = Dienst - Sachen gab es portopflichtige und portofreie! Da muss man das Äußere und Innere der Briefe studieren, um zu erkennen, warum er portofrei belassen, oder portopflichtig taxiert worden war.

    Alles ein bißchen verwirrend, ich weiß ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Liebe Bayernfreunde,

    der folgende Postschein wurde am 13.6.1861 für einen "recobrief" (?) von Amorbach nach Karlsruhe in Baden ausgestellt.
    Es handelte sich um einen Brief der 2. Entfernungszone (10 - 20 Meilen) und der 2. Gewichtsstufe (über 1 Loth bis 2 Loth) = 12 Kreuzer. Hinzu kam die Scheingebühr von 6 Kreuzern; zusammen zahlte der Absender also 18 Kreuzer.

    Bei dem Halbkreisstempel von Amorbach fällt auf, dass er ohne Datumeinsatz aufgesetzt wurde.
    Amorbach hatte zu dieser Zeit nur diesen Stempel als Aufgabestempel im Einsatz. Und als Aufgabestempel wurde er nätürlich mit entsprechendem Datum gebraucht.

    Ich kann mir den fehlenden Datumseinsatz nur so erklären, dass der Expeditor einen Packen Postscheine mit dem Halbkreis ohne Datum auf Vorrat angefertigt hat, so dass er nicht jeden Postschein bei Gebrauch stempeln musste.

    Ich weiss nicht, ob solche Poststempel ohne Datumseinsatz öfter auf Postscheinen vorkommen. Aufgefallen ist mir das bisher noch nicht.

    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Hallo bayern-kreuzer,

    Glückwunsch, sehr schönes Stück! :P

    Alles, was du schreibst oder vermutest, ist richtig. Das waren Rationalisierungsgründe - in einer ruhigen Stunde konnte man so schnell mal ein paar Hundert Scheine abstempeln, um sie dann bei Bedarf schnell auszufertigen. Einschreiben war immer etwas Stress ...

    Ich stelle morgen mal etwas hier ein.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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